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CRR3 -- Neue Chancen für Sachverständige und Finanzberater

Erstellt von Hary Stubnya |

Die CRR III erzeugt enormen Beratungsbedarf. Sachverständige und Finanzberater mit BelWertV-Kompetenz und Netzwerk-Zugang erschließen jetzt neue Geschäftsfelder.

CRR3 -- Neue Chancen für Sachverständige und Finanzberater im Netzwerk

Datenstand: April 2026

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Eigenkapitalregeln der CRR III (Verordnung EU 2024/1623). Für Banken bedeutet das: neue Bewertungsmaßstäbe, differenziertere Risikogewichte, strengere Dokumentationspflichten. Für Sachverständige, Finanzberater und Wirtschaftsprüfer bedeutet das: ein Markt, der gerade entsteht -- und der denjenigen gehört, die ihn zuerst bedienen.

Was sich konkret geändert hat

Die CRR III führt den "Immobilienwert" (Property Value) als neuen EU-weiten Bewertungsmaßstab ein. Dieser ersetzt die bisherige Abstützung auf Marktwert oder Beleihungswert für Zwecke der Eigenkapitalberechnung. Das ist kein zusätzlicher Wert neben den bestehenden -- es ist ein neuer prudentieller Standard, der für alle Banken bei allen immobilienbesicherten Krediten gilt (Quelle: Finalyse, Deep Dive CRR3).

Zwei Wege führen zum Property Value:

  • Option 1: Über den Beleihungswert nach BelWertV. Der konservative Ansatz der BelWertV erfüllt die CRR3-Anforderungen bereits vollständig (Quelle: Sprengnetter 02/2025, bestätigt durch vdp).
  • Option 2: Über den Marktwert mit konservativem Abschlag -- für Banken ohne Beleihungswert-Tradition.

Für den deutschen Markt ist das eine klare Aussage: Wer BelWertV-konforme Bewertungen liefern kann, hat einen direkten Wettbewerbsvorteil.

Warum jetzt ein neuer Markt entsteht

Die 55%-LTV-Grenze ist der zentrale Hebel. Kredite bis 55% des Immobilienwerts erhalten bei Wohnimmobilien ein Risikogewicht von 20% statt bisher pauschal 35%. Darüber: 75% -- wie unbesichertes Mengengeschäft (Quelle: Banking.Vision, verifiziert). Jeder Euro Präzision in der Bewertung kann für eine Bank den Unterschied zwischen 20% und 75% Eigenkapitalunterlegung ausmachen.

Das erzeugt drei konkrete Geschäftsfelder:

1. Qualifizierte Bewertungen nach BelWertV
Banken brauchen CRR3-konforme Immobilienwerte -- und zwar nicht nur für Neugeschäft, sondern auch für ihre Bestandsportfolios (Anpassungsfrist bis 31.12.2027, Quelle: vdp). Sachverständige mit BelWertV-Kompetenz liefern genau das.

2. Portfolio-Monitoring und Risikogruppenanalyse
Art. 229 der geänderten CRR verschärft die Überwachungsanforderungen. Regelmäßige Neubewertungen, Marktmonitoring, Frühwarnsysteme -- das sind laufende Aufträge, die über das Einzelgutachten hinausgehen. Finanzberater, die Banken bei der Strukturierung dieser Prozesse unterstützen, besetzen ein Feld, das vor 2025 praktisch nicht existierte.

3. Compliance-Begleitung und Dokumentation
Die CRR III verlangt strengere Nachvollziehbarkeit. Jede Wertannahme muss dokumentiert und belegbar sein. Wirtschaftsprüfer und Revisoren stehen vor der Aufgabe, Kreditportfolios gegen die neuen Standards zu prüfen. Wer die CRR3-Systematik kennt, ist als Prüfpartner gefragt.

Der Output Floor -- warum auch Großbanken umdenken

Banken mit eigenen Risikomodellen konnten bisher deutlich niedrigere Eigenkapitalanforderungen berechnen als der Standardansatz vorsieht. Die CRR III begrenzt diesen Vorteil schrittweise: Ab 2030 müssen die intern berechneten Werte mindestens 72,5% des Standardansatzes betragen (Quelle: Deloitte, WP-Blog). Geschätzte Kapitalerhöhung für IRB-Institute: 10-15%.

Die strategische Konsequenz: Einige Institute werden den Aufwand eigener Risikomodelle nicht mehr rechtfertigen können und zum Standardansatz zurückkehren. Für Berater, die bei dieser Entscheidung und der Umsetzung begleiten, öffnet sich ein weiteres Fenster.

Praktische Auswirkungen -- die Zahlen

BereichVeränderungQuelle
KreditkonditionenZinszuschläge 0,2 bis 0,5 ProzentpunkteIG BAY, Profil Bayern
Finanzierungsquote70-80% statt bis 90%IG BAY
Bearbeitungszeiten3-6 Wochen statt 2-3 WochenIG BAY, Profil Bayern
Eigenkapitalanforderung IRB+10-15% bis 2030Deloitte
Bestandsportfolio-AnpassungFrist bis 31.12.2027vdp

Diese Zahlen sind Beratungsbedarf in Reinform. Käufer brauchen angepasste Finanzierungsstrategien. Banken brauchen Bewertungen, die der neuen Systematik standhalten. Investoren brauchen jemanden, der die 55%-Grenze für ihr Portfolio durchrechnet.

Was ein Netzwerk in diesem Markt verändert

Ein einzelner Sachverständiger bewertet Immobilien. Ein einzelner Finanzberater strukturiert Finanzierungen. Ein einzelner Wirtschaftsprüfer prüft Portfolios. Jeder für sich kompetent -- aber begrenzt in Reichweite und Angebotstiefe.

Im Netzwerk entsteht ein anderer Hebel: Der Sachverständige, der eine BelWertV-konforme Bewertung erstellt, empfiehlt den Finanzierungsberater, der die CRR3-Konditionen kennt. Der Wirtschaftsprüfer, der das Kreditportfolio einer Bank prüft, arbeitet mit Bewertungsdaten, die aus dem Netzwerk kommen und bereits CRR3-konform sind.

Das ist Hebelwirkung: Jeder Partner bringt Kunden mit, die auch die Leistungen der anderen Partner brauchen. Die CRR3 erzeugt genau diese Verkettung -- weil Bewertung, Finanzierung und Revision jetzt enger verzahnt sind als zuvor.

Wer profitiert -- und wie

Sachverständige: BelWertV-Bewertungen werden zur Standardanforderung. Wer im Netzwerk arbeitet, erreicht mehr Banken und bekommt Aufträge, die ein Einzelgänger nicht bekommt -- weil der Gesamtservice stimmt.

Finanzberater: Die veränderten Konditionen (höhere Eigenkapitalanforderungen, längere Laufzeiten, Zinszuschläge) erfordern Beratung, die über einen Konditionsvergleich hinausgeht. Im Netzwerk hat der Berater Zugang zu aktuellen Bewertungsdaten und kann Kunden fundierter begleiten.

Wirtschaftsprüfer und Revisoren: Die Portfolio-Prüfung gegen CRR3-Standards wird zum regelmäßigen Auftrag. Wer auf Bewertungspartner im Netzwerk zugreifen kann, die CRR3-konforme Daten liefern, arbeitet effizienter und liefert belastbarere Ergebnisse.

Die Rechnung

Mehr Beratungsbedarf. Mehr Aufträge pro Partner. Höherer Auftragswert, weil die Anforderungen gestiegen sind. Kürzere Akquisewege, weil das Netzwerk Empfehlungen erzeugt. Das ist der Return on Investment eines funktionierenden Netzwerks in einem Markt, der gerade durch Regulierung wächst.

Die CRR III ist keine Belastung. Sie ist ein Wachstumstreiber für jeden, der die Kompetenz mitbringt und den Zugang hat. Kompetenz haben Sie. Zugang schaffen wir gemeinsam.


Teil werden von etwas Besonderem

Die CRR III zeigt, was im Netzwerk möglich wird: Sachverständige, Finanzberater und Wirtschaftsprüfer, die gemeinsam mehr Kunden erreichen und bessere Ergebnisse liefern als jeder für sich allein. Genau dafür steht die HSG.

Die HSG -- High Specialised Group -- verbindet Spezialisten die verstanden haben: Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist nicht nur effizienter -- sondern auch erfüllender. Vier Kernbereiche (Bewertung, Vermarktung, Entwicklung, Verwaltung) und ein Netzwerk aus Sachverständigen, Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern und weiteren Immobilienprofis, das füreinander einsteht.

Ein Beziehungsnetzwerk das auf gemeinsamen Werten, gegenseitigen Empfehlungen und professionellen Standards basiert. -- ein Beziehungsnetzwerk das auf gemeinsamen Werten basiert. Klingt das nach Ihrem Anspruch?

Rufen Sie uns an: 0800 - 222 80 22 (kostenfrei)


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high-specialised-group.de

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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