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Wohnungspaket: Alle Fakten, Paragraphen und Checklisten

Erstellt von Hary Stubnya |

Welche Paragraphen gelten beim Wohnungspaket? Strukturierte Übersicht aller Rechtsgrundlagen — mit Prüfschema und Checkliste für den Erwerb.

Wohnungspaket in einer WEG-Einheit: Alle Fakten, Paragraphen und Checklisten

Wer ein Wohnungspaket erwirbt — zwei vollwertige Wohnungen in einer Sondereigentumseinheit — bewegt sich in vier Rechtsgebieten gleichzeitig. Diese Übersicht ordnet die Rechtsgrundlagen systematisch, zeigt die Zusammenhänge und stellt ein Prüfschema für den Erwerb bereit.

Rechtsgrundlagen nach Rechtsgebiet

Wohnungseigentumsgesetz

NormRegelungsgegenstand
§ 3 Abs. 3 WEGAbgeschlossenheit als Voraussetzung für Sondereigentum
§ 8 WEGTeilung durch den Eigentümer (Teilungserklärung)
§ 13 Abs. 1 WEGEigentümer kann mit Sondereigentum nach Belieben verfahren

Bürgerliches Gesetzbuch — Mietrecht

NormRegelungsgegenstand
§ 535 BGBMietvertrag — Grundlage der eigenständigen Vermietung
§ 577 BGBVorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlung (zwingendes Recht, § 577 Abs. 5)
§ 577a Abs. 1 BGBKündigungssperrfrist: 3 Jahre nach Veräußerung umgewandelter Wohnung
§ 577a Abs. 2 BGBVerlängerte Sperrfrist: bis 10 Jahre durch Landesverordnung
§ 577a Abs. 3 BGBZwingendes Recht — nicht abdingbar

Bayerische Bauordnung

NormRegelungsgegenstand
Art. 45 Abs. 1 BayBORaumhöhe Dachgeschoss: 2,20 m über >50 % der Grundfläche (Hälfte-Regel, nicht 2/3)
Art. 46 BayBOWohnungsausstattung: Küche (Abs. 1), Bad und Toilette (Abs. 3), Rauchwarnmelder (Abs. 4)
Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBODachgeschossausbau verfahrensfrei seit 01.01.2025 (Gebäudeklassen 1-3)

Einkommensteuergesetz

NormRegelungsgegenstand
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStGSpekulationsfrist: 10 Jahre
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStGEigennutzungsausnahme
§ 15 EStGGewerblicher Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze, BFH GrS 1/98 vom 10.12.2001)
§ 7 Abs. 4 EStGAbsetzung für Abnutzung bei Vermietung

Baugesetzbuch und Landesverordnung

NormRegelungsgegenstand
§ 250 BauGBUmwandlungsgenehmigung in angespannten Märkten (Ausnahme: max. 5 Wohnungen)
MiSchuV Bayern (BayMBl. 2025 Nr. 558)Erlangen, Nürnberg, Fürth, Schwabach u.a. als angespannte Wohnungsmärkte, 10 Jahre Sperrfrist

Reihenfolge-Vergleich

KriteriumErst aufteilen, dann vermietenErst vermieten, dann aufteilen
KündigungssperrfristKeine3 Jahre (Bund) / 10 Jahre (Bayern)
Vorkaufsrecht MieterKeinesJa (§ 577 BGB, zwingendes Recht)
UmwandlungsgenehmigungNicht erforderlich (max. 5 Wohnungen)Prüfung erforderlich
HandlungsfreiheitVollständigStark eingeschränkt

Steuerlicher Vergleich: Ein Objekt vs. mehrere

KonstellationSteuerliche ZählungDrei-Objekt-Grenze
Wohnungspaket als eine WEG-Einheit1 ObjektNur mit anderen Veräußerungen zusammen
Nach Aufteilung: EinzelverkaufJe 1 Objekt pro VerkaufAlle Verkäufe in 5 Jahren zählen
Paket 10 Jahre gehalten, dann aufgeteilt + verkauftSpekulationsfrist abgelaufenSteuerfrei (§ 23 EStG)

Prüfschema: Erwerb eines Wohnungspakets

SchrittPrüfpunktZuständigRechtsgrundlage
1Baugenehmigung Dachgeschoss vorhanden?Makler / BauaufsichtBayBO
2Eigenständige Ausstattung (Küche, Bad, Zugang)?SachverständigerArt. 46 BayBO
3Raumhöhe erfüllt (2,20 m über >50 %)?Baugenehmigung bestätigtArt. 45 Abs. 1 BayBO
4Gemeinde als angespannter Markt eingestuft?Prüfung MiSchuVBayMBl. 2025 Nr. 558
5Max. 5 Wohnungen im Gebäude?Prüfung§ 250 BauGB
6Zustimmung Miteigentümer erforderlich?RechtsanwaltBGH V ZB 7/13
7Aufteilung beim Kauf regelnNotar§ 8 WEG, § 3 Abs. 3 WEG
8Spekulationsfrist + Drei-Objekt-Grenze planenSteuerberater§ 23, § 15 EStG
9Absetzung für Abnutzung bei TeilvermietungSteuerberater§ 7 Abs. 4 EStG

Relevante Rechtsprechung

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage
BFH, Großer SenatGrS 1/9810.12.2001Drei-Objekt-Grenze als Indiz für gewerblichen Grundstückshandel
BGH, VIII. ZivilsenatVIII ZR 104/1721.03.2018Sperrfrist auch ohne beabsichtigte Umwandlung
BGH, VIII. ZivilsenatVIII ZR 201/2321.05.2025Vorkaufsrecht analog bei Teileigentum
BGH, V. ZivilsenatV ZB 7/1304.12.2014Unterteilung grundsätzlich ohne Zustimmung möglich
BayVGH, 2. Senat2 CS 13.247210.02.2014Anwendung Art. 45 BayBO (Raumhöhe Dachgeschoss)

Offener Punkt: Ob die bloße Unterteilung einer bestehenden WEG-Einheit dieselben mietrechtlichen Schutzfolgen auslöst wie eine erstmalige Umwandlung, ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt. Empfehlung: Im Einzelfall anwaltliche Prüfung.


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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Datenstand: April 2026

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Ordentlich strukturierte Unterlagen: Gesetzestexte, Teilungserklaerung und Checkliste