Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Wohnraum, der schnell da ist. Ohne Flächenverbrauch. Wirtschaftlich im Vorteil.

1,4 Millionen fehlende Wohnungen in Deutschland, Ende 2024 (Pestel-Institut). Am stärksten trifft es Regionen, in denen kommunale Wohnungsbaugesellschaften strukturell nicht nachkommen: ländlicher Raum, mittelgroße Städte, wachsende Speckgürtel.

modules schließt diese Lücke mit einem Prinzip, das klassischer Wohnungsbau nicht leisten kann: ISO-HC-Einheiten in der Fabrik gefertigt, auf der Fläche in Wochen aufgestellt statt in Jahren. Fundamentfrei, reversibel rückbaubar — Brachflächen und temporäre Areale bleiben flexibel. Industrielle Serienfertigung gegenüber Einzelbauprojekten ergibt eine Kostenbasis, die kommunale Haushaltsansätze spürbar entlastet — ohne Abstriche bei Qualität, Lebensdauer oder Ausstattung.

Kommunale Pflichtaufgaben — rechtssicher und in der Breite.

Wohnraum-Pflichten treffen Kommunen in vielen Rechtskreisen gleichzeitig: Ordnungsrecht, Sozialrecht, Asylrecht, Jugendhilfe, Wohnraumförderung, Daseinsvorsorge. modules lässt sich in jedem dieser Felder einsetzen — vom einzelnen Schutzmodul bis zum mehrhundertplätzigen Cluster.

Schutzeinrichtungen. Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 in Deutschland in Kraft und verpflichtet zu bedarfsgerechten Frauenhausplätzen — 2021 fehlten nach Bundesregierungs-Gutachten rund 14.000 Plätze. Dazu entstehende Männerhäuser und Inobhutnahme-Unterkünfte nach §42 SGB VIII. Privatsphäre und Sicherheit sind hier Grundlage, nicht Zusatz.

Wohnungslosenhilfe und Notunterbringung. Die Unterbringungspflicht nach Landesordnungsrecht und §67ff SGB XII lässt sich qualitätsgerecht erfüllen — eigene Einheit statt Mehrbettzimmer, auch bei akuter Lage nach Brand oder Havarie.

Flüchtlings- und Anschlussunterbringung. Erstaufnahme, Gemeinschaftsunterkünfte nach Länderrecht, Anschlussunterbringung nach Anerkennung, Sonderkonstellationen wie §24 AufenthG (Ukraine-Massenzustrom) oder unbegleitete minderjährige Ausländer nach §42 SGB VIII.

Sozialwohnungsbau. Belegungsgebundener Wohnraum nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder, mit klarem Rückkauf- oder Umnutzungspfad nach Ablauf der Bindung.

Kommunale Personalwohnungen. Ärztliches Personal im ländlichen Raum, Lehrkräfte an schwer zu besetzenden Standorten, Erzieherinnen bei akutem Mangel, Pflegepersonal — Wohnraum als Bestandteil der Personalgewinnung in Sektoren mit akuter Knappheit.

Pflege- und Betreuungsinfrastruktur. Pflege-WGs nach §38a SGB XI, Eingliederungshilfe-Wohnungen nach SGB IX, betreutes Wohnen als kommunale Infrastrukturaufgabe.

Soziale Infrastrukturbauten. Kita-Erweiterungen, Schulbauten, Unterkünfte für die Freiwillige Feuerwehr, Verwaltungserweiterungen — überall dort, wo Serienqualität und Aufbaugeschwindigkeit schneller tragen als klassische Einzelbauverfahren.

Ein Cluster trägt mehrere Nutzungen — ohne bauliche Kompromisse.

Die Stärke der Modulbauweise liegt in der Kombinierbarkeit. Ein Cluster kann gleichzeitig mehrere Zielgruppen bedienen — räumlich klar getrennt, baulich aus demselben Standard.

Sozialwohnen neben Servicewohnen. Mehrgenerationenwohnen mit Senioren-, Familien- und Single-Einheiten im selben Park. Schutzeinrichtung und reguläres Wohnen als getrennte Cluster auf benachbarten Flächen. Integrations- und Wohnbegleitungsprojekte, die von einer Einheit in die andere überleiten.

Kommunale Mitarbeiterunterkünfte lassen sich als eigenes Segment einplanen, ebenso Ausstattungslinie S (barrierefrei) als durchgängige Option für Pflege-WG oder Senioren-Cluster. Die Typenzulassung auf DIBt-Ebene ist in Vorbereitung und vereinfacht das Baugenehmigungsverfahren pro Projekt.

Umsetzen: Bauturbo, Flächenausweisung, Public Private Partnership.

Drei Rechtshebel machen die Realisierung für Kommunen heute deutlich leichter als klassischer Wohnungsbau.

Bauturbo (§246e BauGB, seit September 2024). In angespannten Wohnlagen nach §201a BauGB eröffnet das Gesetz Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauvorhaben. modules-Projekte sind dafür strukturell prädestiniert: standardisierte ISO-HC-Einheiten, dokumentierte Typenzulassung in Vorbereitung, schnelle Aufstellung.

Baulandmobilisierungsgesetz 2021. Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten im Bauplanungsrecht, gemeindliche Vorkaufsrechte nach §25 BauGB, vorläufige Sicherung des Wohnungsbaus nach §17 BauGB. Zusammen mit dem Bauturbo steht ein Werkzeugkasten zur Verfügung, den kommunale Bauämter gezielt einsetzen können.

Ausweisung als Mobilheimpark, Wochenendhausgebiet oder Sondergebiet. Weil modules fundamentfrei steht, lassen sich geeignete Flächen im Bebauungsplan entsprechend ausweisen. Die Ausnutzung folgt dem tatsächlichen Bedarf, die Fläche bleibt umwidmungsfähig.

Public Private Partnership. Die Kommune stellt Grundstück oder Pachtrecht, der Partner aus dem modules-Netz übernimmt Investition, Aufstellung, Betrieb und gegebenenfalls Belegung. Wohnraumversorgung ohne große Anfangsinvestition — mit klaren Verträgen und Rückfalloption nach Vertragsende.

Fördermittelkompatibel über die üblichen Linien.

Die Einheiten erfüllen die Anforderungen der typischen kommunalen Förderlinien: KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und soziales Wohnen, Länder-Wohnraumförderung, European Affordable Housing Plan, Städtebauförderung und Dorferneuerung. Das passende Mix-Konzept entsteht im Vorplanungsgespräch.

Deine nächsten Schritte

Pilotprojekt initiieren. Ein Ortsteil mit Wohnraumbedarf, ein bestimmter Standort, ein konkretes Cluster — ein Vorplanungsgespräch klärt Standorteignung, Förderoptionen und Zeitplan.

Standort vorschlagen

Grundrisse und Ausstattung ansehen.

Grundrisse Ausstattung