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Pflege im Wandel — baulich das neu denken, was der Gesetzgeber seit Jahren fordert.

Rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland Ende 2023, Projektion plus 50 Prozent bis 2035. Gleichzeitig fehlen nach Vorausberechnungen mehrere Hunderttausend stationäre Plätze bis 2040, der Personalmangel wird auf rund eine halbe Million fehlender Fachkräfte bis 2030 geschätzt. Das Pflegesystem ist strukturell unter Druck — an zwei Enden gleichzeitig: Gebäude und Menschen.

Das Leitprinzip der Sozialgesetzgebung heißt seit Jahrzehnten „ambulant vor stationär“ (§3 SGB XI). Die Realität bleibt dahinter zurück, weil die baulichen Formen fehlen: zwischen der eigenen Wohnung und dem klassischen Pflegeheim gibt es zu wenig Zwischenstufen. modules schließt diese Lücke — mit einer baulichen Form, die das gesamte Pflegeintensitäts-Spektrum abbildet, plus betreute Wohnformen für spezielle Bedarfe, die im bestehenden Angebot chronisch unterversorgt sind.

Das Pflegeintensitäts-Spektrum — von selbstständig bis 24 Stunden.

Ein Mensch wechselt im Laufe seines Lebens oft mehrere Pflege-Intensitätsstufen. modules ermöglicht Trägern, diese Stufen im selben Park — oft sogar in derselben Einheit — abzubilden, ohne dass Bewohner umziehen müssen, wenn sich der Bedarf ändert.

Servicewohnen. Vollkommen selbstständige Bewohner, eigene Wohnung mit optionalen Services (Reinigung, Einkauf, Notruf). Hauswirtschaft und Hausmeisterservices bündelbar, keine pflegerische Leistung. Basis: Ausstattungslinie A oder C.

Betreutes Wohnen. Eigene Wohnung mit zugesagter niedrigschwelliger Betreuung — Notruf, regelmäßige Kontaktaufnahme, Vermittlung von Dienstleistungen. Übergang von Service- zu Pflegewelt, oft als Angebot kommunaler oder kirchlicher Träger.

Pflege-Wohngemeinschaft nach §38a SGB XI. Vier bis zwölf Bewohner in eigenen Einheiten mit gemeinsamer Mitte, ambulante Pflegekraft wird von der Gruppe geteilt. Details im folgenden Abschnitt.

Häusliche Intensivpflege. Pflegegrad 4 und 5, durchgehend anwesende Pflegekraft pro Bewohner — Intensivpflege-WG als Alternative zur Pflegeklinik, bei Beatmungs- oder Wachkoma-Patienten. Raumplanung pflegedienstlich kalkuliert.

Hospiz und Palliativ. Endphase des Lebens in Würde. modules-Einheiten in Ausstattungslinie S mit besonderer Hygiene- und Akustik-Auslegung, eingebettet in kompetente Trägerstrukturen.

Betreute Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Nicht jede Wohnform lässt sich auf das Pflegegrad-Raster reduzieren. Menschen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder spezifischen kognitiven Bedarfen brauchen Wohnräume, die ihre Lebenswirklichkeit abbilden — Selbstbestimmung nach UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 19, rechtssichere Trägerstrukturen, und bauliche Lösungen, die die Balance zwischen Assistenz und Autonomie halten.

Eingliederungshilfe nach SGB IX. Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG, schrittweise seit 2017) sind Wohnformen für Menschen mit Behinderung neu strukturiert: von der Wohnassistenz mit stündlicher Unterstützung über WGs mit dauerhafter Fachkraft-Präsenz bis zu besonderen Wohnformen für Menschen mit umfassendem Hilfebedarf. Rund 1,1 Millionen Menschen beziehen Leistungen der Eingliederungshilfe — modules trägt die Differenzierung baulich sauber ab.

Sozialpsychiatrische Wohnformen. Träger der Sozialpsychiatrie betreuen Menschen mit chronisch-psychischen Erkrankungen in betreuten WGs oder Einzelwohnungen mit aufsuchender Betreuung. Bauliche Anforderungen: Rückzug bei akuten Phasen, Gemeinschaftsräume für soziale Stabilisierung, wo nötig Schutzraum-Elemente — nicht als Heim, sondern als Wohnraum mit professioneller Begleitung.

Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen für Suchterkrankte. Rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland haben akut therapiebedürftige Suchterkrankungen, die stationäre und adaptierte Folgewohnformen sind chronisch unterversorgt. modules-Einheiten erlauben Therapie-Campus-Anlagen mit Einzelzimmer-Qualität und abgestufter Betreuungsintensität zwischen geschlossener Einrichtung und Alltagsrückkehr.

Autismus-Spektrum und kognitive Spezialbedarfe. Menschen im Autismus-Spektrum brauchen strukturierte, reizreduzierte Umgebungen mit berechenbarer Akustik und Lichtführung. modules-Einheiten lassen sich genau dafür konfigurieren — ruhige Akustik, dimmbare Lichtsteuerung, klare Grundrisse ohne verwinkelte Flure.

Demenz-spezifische Einrichtungen. Demenzgartenkonzepte mit Rundwegen ohne Sackgassen, farbkontrastreiche Orientierungshilfen, warme Materialien, akustisch ruhige Schlafbereiche. Ausstattungslinie S bildet diese Anforderungen im baulichen Standard ab.

Kinder- und Jugendhilfe mit Pflege. Kombinierte Wohnformen nach SGB VIII und SGB XI für schwer pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, die nicht in der Familie leben können. Kleine Einheiten in trägerspezifischen Clustern, pädagogische und pflegerische Begleitung kombinierbar.

Hospiz- und Palliativ-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Sehr spezifischer, chronisch unterversorgter Bereich. Fachliche Trägerschaft vorausgesetzt, modulare Einheiten geben der Einrichtung räumliche Würde und familienfreundliche Gestaltung.

Pflege-WG nach §38a SGB XI — geteilte Betreuung, eigene Würde.

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist das Modell, das den Pflegesektor am meisten verändert. Vier bis zwölf Menschen leben in eigenen abgeschlossenen Einheiten mit gemeinsamer Küche und Wohnzone. Eine ambulante Pflegekraft betreut die gesamte Gruppe — das teilt die Kosten pro Bewohner, ohne Heim-Atmosphäre zu erzeugen.

Der Gesetzgeber fördert dieses Modell ausdrücklich: §38a SGB XI regelt den Wohngruppenzuschlag (derzeit 214 Euro monatlich pro Bewohner), §45e SGB XI die Anschubfinanzierung bei Gründung (einmalig 2.500 Euro pro Bewohner, maximal 10.000 Euro pro WG). Die Finanzierung ist darauf ausgelegt, dass Angehörige oder Träger solche WGs aktiv aufbauen.

modules-Einheiten sind für dieses Modell baulich prädestiniert: einzelne Modul-Einheiten als private Bewohnerbereiche (1er oder 2er Modul, rund 25 bis 40 Quadratmeter), gekoppelt um ein Gemeinschaftsmodul mit Küche, Wohnzone, Pflegeraum und Dienstzimmer für die Pflegekraft. Alles in Ausstattungslinie S, barrierefrei nach DIN 18040, pflegegerecht.

Die Wohn- und Teilhabegesetze der Länder (NRW WTG, Bayern PfleWoqG, BW LHeimG und die jeweiligen Schwesterregelungen) setzen Qualitätsstandards, die mit der modules-Bauweise und dem Baukastenprinzip sauber erfüllbar sind. Pro Landesrecht variieren Details — im Vorplanungsgespräch werden sie mit dem Träger abgestimmt.

Bauliche Umsetzung — barrierefrei, hygienisch, pflegegerecht.

Ausstattungslinie S als Basis. Barrierefreiheit nach DIN 18040, rollstuhlgerechte Bäder, schwellenfreie Übergänge, Türbreiten ab 90 Zentimeter, Haltegriffe in vorbereiteter Installation, taktile Führung optional.

Grundrisse. Einzelzimmer mit eigenem Bad in 1er oder 2er Modul (15 bis 40 m²), Gemeinschaftsflächen als gekoppelte Module mit Küche, Wohnzone, Pflegeraum. Dienstzimmer für Pflegekräfte, geschützter Medikamentenraum, Lager für Pflegehilfsmittel — alles einplanbar.

Hygiene und Technik. Oberflächen in Wischdesinfektions-Qualität, kontrollierte Lüftung mit Luftfilterung, Brandschutz nach Eurocode, Pflegeruf- und Sturzerkennungssysteme integriert oder nachrüstbar. Smart-Home-Steuerung für Licht, Temperatur, Rollläden ohne komplexe Bedienung — auch für demenziell eingeschränkte Bewohner.

Außenbereiche. Demenzgarten mit Rundwegen ohne Sackgassen, geschützte Terrassen, Hochbeete in Rollstuhl-Arbeitshöhe. Das Außenkonzept ist Teil der Park-Gesamtplanung.

Finanzierung und Förderung.

Der Pflegesektor ist regulatorisch und finanziell anders strukturiert als der freie Wohnungsmarkt. Für Träger ergeben sich mehrere parallele Quellen:

Pflegeversicherung SGB XI. Leistungen der Pflegeversicherung (häusliche Pflege, Kombileistung, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege), Wohngruppenzuschlag nach §38a, Anschubfinanzierung nach §45e, Zuschüsse für Wohnraumanpassung nach §40 (bis 4.000 Euro pro Maßnahme).

Investitionsförderung der Länder. Jedes Bundesland hat eigene Investitionsprogramme für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, häufig im Rahmen der jeweiligen Pflege- oder Wohnraumförderungsgesetze.

Eingliederungshilfe SGB IX. Finanzierung der Wohnformen für Menschen mit Behinderung durch die Leistungsträger der Eingliederungshilfe, mit den durch das Bundesteilhabegesetz gesetzten Strukturen.

SGB VIII und SGB VIII-nahe Finanzierung. Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtungen werden über Landesjugendämter und Kommunen finanziert, mit Pflegezusatz wo indiziert.

EU-Pflegestrategie. Die European Care Strategy der EU-Kommission (2022) und damit verbundene Sozialfonds-Linien erlauben in einigen Konstellationen Kofinanzierung.

Kirchliche und freigemeinnützige Werke. Caritas, Diakonie, AWO, Johanniter, Malteser und kommunale Pflegeverbünde haben eigene Investitionsfonds und Trägerstrukturen, die mit modules-Projektträgern in Kooperation treten können.

Deine nächsten Schritte

Pilotprojekt konzipieren. Von der Pflege-WG über das Hospiz bis zum integrierten Mehrintensitäts-Park oder zur spezialisierten Einrichtung — im Vorplanungsgespräch klären wir Zielgruppe, Intensitätsmix, Standortlogik und Fördermittel-Konzept.

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